Immer wieder tauchen im Markt Angebote vor allem ausländischer Anbieter von Wasser in PET-Flaschen ohne das links abgebildete DPG Logo und dem dazugehörigen EAN-Code auf, die angeblich "pfandfrei" geliefert werden dürfen. Argumentiert wird hierbei, daß Werbeartikel pfandfrei wären bzw. die PET-Flaschen bei geschlossenen Veranstaltungen eingesetzt würden und somit nicht dem Pfandgesetz unterlägen. Das stimmt nicht und hat fatale Auswirkungen sowohl für den Händler als auch für den Industriekunden.
Welche Gefahren birgt dies für den Importeur und den Industriekunden?
Wie ist die rechtliche Situation tatsächlich?
Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen vom Abfüller oder Importeur, zu erheben. Beim Import von Quellwasser oder anderen pfandpflichtigen Einwegverpackungen aus dem Ausland muss der Importeur am DPG Sytem als Erstinverkehrbringer teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass das Produkt bei der DPG zertifiziert wird und sowohl das DPG-Logo mit Spezial-Sicherheitsfarbe auf den Produkten angebracht wird als auch der dazugehörige EAN-Code. Diese Spezialfarbe darf wiederum nur von wenigen Druckereien verarbeitet werden, die ebenfalls am DPG System als zertifizierte Mitglieder teilnehmen müssen. Wenn diese Rahmenbedingungen (Teilnahme des Importeurs am DPG System, Zusammenarbeit mit zertifizierten Druckereien mit DPG Spezialfarbe, DPG Logo und EAN-Code auf den Einzelartikeln, Pfanderhebung) nicht gesamtheitlich gegeben sind, liegt ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung vor, der in allen Handelsstufen mit Bußgeldern bis zu EUR 50.000,-- geahndet wird. Die Verpackungsverordnung, bzw. das Pfandgesetz unterscheidet nicht zwischen Verkaufs-, Werbe- oder Geschenkflaschen.
Als deutscher Hersteller übernehmen wir selbstverständlich diesen gesamten Prozess für Sie und beliefern Sie mit DPG-zertifizierten Produkten, so dass sowohl für Sie als Händler / Importeur als auch den Industriekunden absolute Rechtssicherheit besteht.
Dies ist von der gewählten Füllung abhängig.
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen fällt auf folgende Produkte kein Pfand an:
Die folgenden Füllungen sind in jeweils zwei Varianten erhältlich:
Als Variante „classic“ erheben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Einwegverpackungsverordnung ein Pflichtpfand von EUR 0,25 / Dose. Dieses Pfand bekommt der Endkunde im Handel gegen Abgabe der leeren Dose bar ausbezahlt. Zusätzlicher Nutzen: 25 Cent cash back für Ihren Kunden! Dies gilt nur für Lieferungen nach Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland wird kein Pfand erhoben.
Als Variante „Diet“ erheben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Einwegverpackungsverordnung kein Pflichtpfand. Die Dosen werden über das Duale System Deutschland (Der Grüne Punkt) der Abfallwirtschaft zugeführt und entsorgt. Bei Lieferungen ins Ausland wird ebenfalls kein Pfand erhoben.
Weder für die Ausstattung mit dem DPG Logo (Pfandsystem) oder dem Symbol „Der Grüne Punkt“ fallen für Sie weitere Kosten an. Diese sind im Produktpreis inbegriffen.
Auf unser Quellwasser in der PET Flasche erheben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Einwegverpackungsverordnung ein Pflichtpfand von EUR 0,25 / Flasche. Dieses Pfand bekommt der Endkunde im Handel gegen Abgabe der leeren Flasche bar ausbezahlt. Zusätzlicher Nutzen: 25 Cent cash back für Ihren Kunden! Dies gilt nur für Lieferungen nach Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland wird kein Pfand erhoben.