Terms of Condition

We ask for your understanding that our terms and conditions are only available in German language.
As company located and acting in the jurisdiction of Germany these terms are the basis of all business transactions.


Allgemeine Verkaufsbedingungen


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Wir schließen grundsätzlich Geschäfte nur mit Unternehmen.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausüben.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, technische und produktspezifische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware entsprechend der gewünschten Rezeptur bzw. Spezifikation erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich bzw. in Textform durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

  4. Bei nachträglichen Änderungen eines individuellen Aufdrucks bzw. Logos durch den Kunden werden gesondert nach den entstandenen Kosten berechnet. Selbiges gilt, wenn die vom Kunden gelieferten Daten fehlerhaft bzw. nicht spezifikationskonform sind und aufbereitet werden müssen.

§ 3 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk inklusive Verpackung, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Lieferung durch Versendung. Wir sind dabei berechtigt, eine Versandkostenpauschale zu verlangen, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festlegen können. Statt der Pauschale können wir nach unserer Wahl auch die tatsächlich angefallenen Versandkosten ansetzen und in Rechnung stellen.

  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Vorlagen sowie die Proof- bzw. Masterfreigabe durch den Kunden voraus und beginnt frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Ist eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nicht vor deren Eingang.

  3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht zu verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- und Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.

  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durch zuführen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel oder Verlegung des Firmensitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

  5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

  6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 5 Leistungen des Kunden

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Kaufpreis ist netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungsverkauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten ab Werk.

  2. Der Rechnungsbetrag ist per Vorkasse ohne Abzug/Skonto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Gewerbliche Schutzrechte

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Marken oder sonstige nationale oder internationale gewerbliche Schutzrechte unseres Unternehmens, unserer Lieferanten oder Dritter bei Verwendung und Vertrieb der durch uns gelieferten Waren zu beachten. Zum Schutz solcher Rechte gelten für bestimmte Produkte und Produktlinien besondere Bedingungen, die in Richtlinien oder Vertriebsvereinbarungen durch uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegt werden. Der Kunde ist bei Erwerb solcher Waren verpflichtet, diese besonderen Bedingungen einzuhalten.

  2. Im Hinblick auf vom Kunden gelieferte Grafiken, Bilder, Logos, Skizzen etc. versichert der Kunde, dass er über sämtliche Verwertungsrechte, insbesondere Marken-, Verwertungs- und/oder Urheberrechte, verfügt bzw. er berechtigt ist, diese zu verwenden. Der Kunde stellt bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung die Firma Sanders Imagetools GmbH & Co. KG von etwaigen Ansprüchen aus Markenrechten, Urheberrechten oder sonstigen immateriellen Schutzrechten Dritter frei.

§ 7 Gefahrübergang

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offene Mängel und/oder Transportverluste sind sofort dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person anzuzeigen und schriftlich bestätigen zu lassen.

  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe am Werk / Lager, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ab Werk / Lager auf den Käufer über.

  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Gewährleistung

  1. Bei Mangel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Auftragsmenge – auch bei Teillieferungen – sind unter Beachtung der Handelsbräuche zulässig und stellen keinen Sachmangel dar. Auch zumutbare produktspezifische Änderungen, geringfügige Farbabweichungen und Passergenauigkeit bei mehrfarbigem Sieb- und Tampondruck von +/- 0,6 mm stellen keinen Sachmangel dar, es sei denn diese Änderung ist für den Kunden unzumutbar.

  2. Wählt der Kunde wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherfühlung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ein einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei einem nur geringfügigen Mangel, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

  3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

  5. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

  1. Bei einer Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, es sei denn die Pflichtverletzung war vorsätzlich oder grob fahrlässig. Dies gilt euch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  2. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung besteht nicht.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

  4. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Des gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Geschäftsitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

  3. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Neutraubling.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsdingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Sinngemäß gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.